49. Gauschießen vom 30. Oktober bis 9. November 2003
120 Jahre Schützengesellschaft "Gemütlichkeit" 1883 Eiselfing e.V.

Allgemeine Bestimmungen und Beschlüsse

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  1. Teilnahmeberechtigt sind nur Stammmitglieder der Vereine des Schützengaues Wasserburg - Haag laut Schützenausweis des BSSB und Schützen des Altpatenvereins Amerang, sowie Ausweisinhaber anderer Gaue mit Zweitvereinseintrag zugunsten des Gaues Wasserburg-Haag für die ausgeschriebene Waffenart. Um in die Wertung zu kommen, müssen mindestens 10 Schuss auf die Meisterserie geschossen werden. An den Gauwettbewerben können nur Stammmitglieder des Gaues teilnehmen.
  2. Jeder Schütze hat eine Anmeldekarte auszufüllen, für deren richtige Eintragungen er verantwortlich ist. Er hat sich auf Verlangen auszuweisen.
  3. Luftgewehr / Luftpistole: 10 Meter, geschossen wird auf 20 elektrischen Schießständen.
  4. Jeder Scheibenspiegel ist mit nur einem Schuss zu beschießen, bei Luftpistole je Scheibe höchstens 2 Schuss.
  5. Jeder Teilnehmer kann nur für seine Wettkampfklasse (laut Sportjahr) starten.
    Schüler unter 12 Jahren müssen eine Ausnahmegenehmigung vorweisen.
    Schüler: 1990 + jünger
    Jugend: 1988 - 1989
    Junioren B: 1986 - 1987
    Junioren A: 1983 - 1985
    Schützen- / Damenklasse: 1958 - 1982
    Altersklasse: 1948 - 1957
    Damen-Altersklasse: 1948 - 1957
    Seniorenklasse: 1947 + älter
  6. Die Schusskarte mit allen beschossenen und unbeschossenen Scheiben und Streifen ist vor jedem Verlassen des Schießlokales bei der Aufsicht abzugeben. Eine nicht vollständig abgegebene Bolette führt zur Disqualifikation!
  7. Bei Blattgleichheit entscheiden zuerst die Deckblätter, als nächstes die Startnummer des Schützen (niedrigere Startnummer ist besser platziert), bei Ringgleichheit entscheiden die Deckserien. Bei Ringgleichheit in der Mannschaftswertung entscheiden die Ringe des nicht mehr in die Wertung gekommenen nächstplatzierten Schützen.
  8. Die Teiler- / Ringauswertung erfolgt für Luftgewehr und Luftpistole mit eine elektronischen Teilermess- / Ringlesegerät.
  9. Für die Durchführung des Gauschießens sind neben den vorgenannten Bestimmungen die Schießordnung des BSSB und die Sportordnung des DSB maßgebend.
  10. Beanstandungen und Unregelmäßigkeiten sind sofort der Standaufsicht / Schießleitung zu melden.
  11. In allen nicht geregelten Fällen entscheidet die Schießleitung endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  12. Mit der Lösung der Schusskarte erkennt der Schütze die vorgenannten Bestimmungen als verbindlich an.
  13. Einsprüche können bis spätestens 14 Tage nach der Preisverteilung schriftlich bei:
    Hans Fischer
    Am Bachfeld 1
    83549 Eiselfing
    Tel.: (08071) 1227
    Fax.: (01805) 06033415564
    fischer.bergham@t-online.de
    geltend gemacht werden. Bei jedem Einspruch ist eine Gebühr von € 15. - zu hinterlegen. Sie verfällt, wenn der Einspruch unbegründet ist.